Eine Mitarbeiterin möchte eine Kundenmail zusammenfassen. Sie kopiert den vollständigen Text in einen KI-Chat und lädt die angehängte Rechnung gleich mit hoch. Ein Entwickler sucht nach einem Fehler und übergibt einem Coding-Assistenten Quellcode und Konfiguration. Beide möchten schneller arbeiten. Trotzdem können dabei Kunden-, Personen- oder Unternehmensdaten an einen externen Dienst übertragen werden.
Solche Situationen sind im KI-Zeitalter nicht ungewöhnlich. Früher ließen sich Datenschutzprüfungen in vielen Unternehmen auf zentral beschaffte Software und klar definierte Systeme konzentrieren. Heute kommen KI-Dienste zusätzlich über den Browser, Entwicklungsumgebungen, Plugins, APIs und private Benutzerkonten in den Arbeitsalltag.
Datenschutz beginnt im KI-Zeitalter nicht erst bei der Auswahl des Anbieters. Er beginnt bei der Frage, welche Daten das Unternehmen überhaupt verlassen.
Wer Kunden, Beschäftigte und das eigene Firmenwissen ernst nimmt, sollte deshalb genauer hinsehen. Es geht um Personendaten, Zugangsdaten, Quellcode, Verträge, Kalkulationen und Geschäftsgeheimnisse.
Dieser Artikel ordnet die rechtlichen und technischen Grundlagen ein. Er ersetzt keine rechtliche Beratung für einen konkreten Anwendungsfall.
Entscheidend ist die Eingabe
Ein öffentlich verfügbarer Produkttext ist anders zu bewerten als eine Personalakte, eine Kundenrechnung oder ein medizinischer Bericht. Auch Quellcode ist nicht automatisch unkritisch. Er kann interne Abläufe, Sicherheitsmechanismen, Zugangsdaten oder bisher unveröffentlichte Funktionen enthalten.
Bevor ein Unternehmen über einen KI-Anbieter entscheidet, muss deshalb klar sein, welche Informationen an das Modell übertragen werden:
- öffentliche Inhalte,
- interne Dokumente und Kommunikation,
- Kunden- und Personendaten,
- Quellcode, Konfigurationen und Zugangsdaten,
- Verträge, Angebote und Kalkulationen,
- Geschäftsgeheimnisse und strategische Informationen.
Datenschutz, Datensicherheit und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind nicht dasselbe. Sie führen hier aber zur gleichen ersten Frage: Welche Eingaben erreichen welches Modell?
Die DSGVO verbietet weder KI noch US-Anbieter
Die DSGVO enthält kein allgemeines Verbot für KI-Systeme oder Dienste aus den USA. Sie verlangt einen rechtmäßigen und nachvollziehbaren Umgang mit personenbezogenen Daten. Dafür müssen unter anderem Zweck, Rechtsgrundlage, beteiligte Unternehmen und internationale Übermittlungen geklärt sein.
Der Name des Modells beantwortet diese Fragen nicht. GPT oder Claude können über private Anwendungen, Geschäftstarife und APIs genutzt werden. Die Bedingungen unterscheiden sich. OpenAI erklärt, Daten aus seinen Business-Produkten und der API standardmäßig nicht zum Training zu verwenden. Anthropic macht für Claude for Work und seine API eine vergleichbare Zusage.
Diese Zusagen sind für den Unternehmenseinsatz relevant. Bei einem geschlossenen Dienst muss ein Kunde dennoch darauf vertrauen, dass sie eingehalten werden. Direkte Kontrolle über den Modellbetrieb besitzt er nicht.
Ein Standort in Europa löst nicht jedes Problem
Ein Serverstandort in Deutschland oder Europa ist sinnvoll. Er kann ein wichtiger Teil einer DSGVO-konformen Lösung sein. Entscheidend ist trotzdem, welches Unternehmen den Dienst kontrolliert und welchem Recht dieses Unternehmen unterliegt.
Anbieterherkunft, Standort und Modell müssen gemeinsam betrachtet werden.
Ein US-Unternehmen bleibt ein US-Unternehmen, auch wenn es einen zusätzlichen Standort in Europa betreibt. OpenAI bietet beispielsweise Speicherung und Verarbeitung in Europa an. Das kann für den Datenschutz relevant sein. Die Anbieterherkunft und damit die mögliche Anwendbarkeit amerikanischen Rechts verändern sich dadurch aber nicht automatisch.
Genau an diesem Punkt bekommt der CLOUD Act seine besondere Bedeutung.
Was der CLOUD Act ermöglicht
Der CLOUD Act wurde 2018 in den USA verabschiedet. Er stellt klar, dass ein Anbieter unter US-Gerichtsbarkeit auf Grundlage eines gültigen rechtlichen Verfahrens Daten herausgeben muss, die sich in seinem Besitz, seiner Verwahrung oder unter seiner Kontrolle befinden. Nach Darstellung des US-Justizministeriums kann das unabhängig davon gelten, in welchem Land die Daten gespeichert sind.
US-Behörden erhalten dadurch keinen beliebigen direkten Zugriff auf europäische Server. Es braucht eine rechtliche Anordnung. Für betroffene Unternehmen bleibt dennoch ein wichtiger Punkt: Nach US-Recht kann eine Benachrichtigung unter bestimmten Bedingungen verzögert werden. Ein Gericht kann dem Anbieter außerdem zeitweise untersagen, andere Personen über eine Anordnung zu informieren.
Der CLOUD Act setzt die DSGVO nicht außer Kraft. Beide Regelwerke gelten aus unterschiedlichen Rechtsräumen heraus. Artikel 48 der DSGVO und die finalen Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses machen deutlich, dass eine Anordnung aus einem Drittstaat die Anforderungen der DSGVO nicht einfach ersetzt.
Die Aussage „DSGVO-konform“ oder „Serverstandort Europa“ beantwortet diesen möglichen Konflikt daher nicht vollständig.
Anbieter, Standort und Modellweg
Auf den ersten Blick scheint die Auswahl einfach: deutscher Anbieter, Standort Deutschland, Problem gelöst. In der Praxis kann derselbe Anbieter jedoch sehr unterschiedliche Modellwege anbieten.
T-Systems betreibt offene Modelle wie Llama, Mistral oder DeepSeek in eigenen Rechenzentren in Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden. Gleichzeitig können über die Plattform Modelle von OpenAI oder Anthropic über Microsoft, AWS oder Google Cloud genutzt werden. Die Oberfläche mag ähnlich aussehen. Der Weg der Eingabe ist es nicht.
Bei einem offenen Modell im deutschen Rechenzentrum bleibt die Eingabe in einer europäisch kontrollierten Infrastruktur. Bei einem geschlossenen US-Modell arbeitet der deutsche Anbieter mit amerikanischen Unternehmen oder deren Cloud-Plattformen zusammen. Auch ein europäischer Standort macht den möglichen Zugriff nach US-Recht dann nicht automatisch unwirksam.
Ein deutscher Anbieter allein ist deshalb noch keine ausreichende Antwort. Unternehmen müssen drei Punkte gemeinsam prüfen:
- Anbieterherkunft: Welchem Recht unterliegt das Unternehmen, das den Dienst kontrolliert?
- Standort: Wo wird der konkrete Dienst betrieben?
- Modellweg: Wird ein offenes Modell dort tatsächlich betrieben oder wird die Eingabe an einen externen Anbieter weitergeleitet?

Der sichtbare Anbietername ist nur eine Ebene. Erst die Kombination zeigt, welches Unternehmen die Eingabe tatsächlich erhält. Mit KI-Unterstützung erstellt.
Deutsche Alternativen für sensible Eingaben
Für sensible Eingaben kommen beispielsweise STACKIT AI Model Serving, die offenen Modelle der T-Systems AI Foundation Services oder plusKI von plusserver infrage. Diese Angebote ermöglichen den Betrieb offener Modelle durch deutsche Anbieter in deutschen oder europäischen Rechenzentren.
Entscheidend ist die konkrete Auswahl innerhalb des Angebots. Manche Plattformen stellen sowohl selbst betriebene offene Modelle als auch geschlossene US-Modelle bereit. Der Name des Plattformanbieters reicht deshalb nicht. Es muss klar sein, welches Modell die Eingabe tatsächlich erhält.
Auch große deutsche Unternehmen beschäftigen sich längst mit solchen Alternativen. Siemens dokumentiert den internen Einsatz von Open-Weights-Modellen. SAP bietet lokal betriebene Modelle und souveräne Optionen unter anderem mit Mistral an. Die Deutsche Telekom stellt offene Modelle über eigene europäische Rechenzentren bereit. Das zeigt keinen vollständigen Wechsel. Es zeigt aber, dass Standort, Modellwahl und digitale Souveränität inzwischen reale Architekturentscheidungen beeinflussen.
Die technischen Unterschiede zwischen geschlossenen Modellen, Open Weights und Open Source erkläre ich im Artikel „Geschlossene Modelle, Open Weights und Open Source im Unternehmen“.
Meine Empfehlung
Für öffentliche oder wenig kritische Informationen kann ein professionell verwalteter KI-Dienst die wirtschaftlich und technisch beste Lösung sein. Bei personenbezogenen, vertraulichen oder geschäftskritischen Daten reicht die Aussage „DSGVO-konform“ als Entscheidungsgrundlage nicht aus.
Vor einer Freigabe sollten Unternehmen fünf Fragen beantworten:
- Welche Informationen werden an die KI übertragen?
- Welcher Anbieter erhält diese Eingaben?
- Wo wird der konkrete Dienst betrieben?
- Welches Modell verarbeitet die Eingaben tatsächlich?
- Unterliegt der Betreiber oder Modellanbieter möglicherweise US-Recht?

Der Prüfweg liefert keine automatische Freigabe. Er zeigt, an welcher Stelle eine genauere Bewertung erforderlich ist. Mit KI-Unterstützung erstellt.
Die meisten Daten verlassen ein Unternehmen nicht aus böser Absicht. Häufig möchte jemand nur schneller arbeiten. Genau deshalb braucht es verständliche Regeln und freigegebene Werkzeuge, bevor sensible Informationen einen externen KI-Dienst erreichen.
Quellen (12)
- Europäische Union – Datenschutz-Grundverordnung · abgerufen am
- Europäischer Datenschutzausschuss – Leitlinien zu Artikel 48 DSGVO · abgerufen am
- US-Gesetzbuch – Datenzugriff unabhängig vom Speicherort · abgerufen am
- US-Gesetzbuch – Verzögerte Benachrichtigung betroffener Kunden · abgerufen am
- OpenAI – Datenschutz bei Business-Produkten und API · abgerufen am
- OpenAI – Speicherung und Verarbeitung in Europa · abgerufen am
- Anthropic – Datenverarbeitung bei Claude for Work und API · abgerufen am
- Siemens – Interner Einsatz von Open-Weights-Modellen · abgerufen am
- SAP – Lokal betriebene KI und souveräne Modelloptionen · abgerufen am
- Deutsche Telekom – Offene Modelle aus europäischen Rechenzentren · abgerufen am
- STACKIT – Zertifikat für AI Model Serving · abgerufen am
- plusserver – Deutsche KI-Plattform plusKI · abgerufen am
Quellen
- Europäische Union – Datenschutz-Grundverordnung · abgerufen am
- Europäischer Datenschutzausschuss – Leitlinien zu Artikel 48 DSGVO · abgerufen am
- US-Gesetzbuch – Datenzugriff unabhängig vom Speicherort · abgerufen am
- US-Gesetzbuch – Verzögerte Benachrichtigung betroffener Kunden · abgerufen am
- OpenAI – Datenschutz bei Business-Produkten und API · abgerufen am
- OpenAI – Speicherung und Verarbeitung in Europa · abgerufen am
- Anthropic – Datenverarbeitung bei Claude for Work und API · abgerufen am
- Siemens – Interner Einsatz von Open-Weights-Modellen · abgerufen am
- SAP – Lokal betriebene KI und souveräne Modelloptionen · abgerufen am
- Deutsche Telekom – Offene Modelle aus europäischen Rechenzentren · abgerufen am
- STACKIT – Zertifikat für AI Model Serving · abgerufen am
- plusserver – Deutsche KI-Plattform plusKI · abgerufen am